Die Kirche von Lauta-Dorf

Einführung

Um 1500 ließ Herzog Georg der Bärtige von Sachsen, Herzog des albertinischen Sachsen, (1471-1539) auf dem zwischen Lauta und Großkoschen gelegenen und im 18. Jahrhundert als “Olymp der Niederlausitz” bezeichneten Koschenberg eine Kapelle bauen. Geweiht wurde sie dem Heiligen Laurentius und ihr Bau hatte sowohl eine symbolische, kirchenpolitische Bedeutung als auch eine praktische. 1512 erhielt die St. Laurentius-Kapelle eine Glocke. Bis 1539 wurden die sich als Christen und Katholiken verstehenden Gläubigen mit ihr zum Gebet gerufen. Die Einführung der Reformation im albertinischen Sachsen bedeutete ihr Ende. Die Kapelle verfiel und wurde fünfzig Jahre später abgerissen.
Bereits vorher gab es in Lauta eine Kirche mit Glockenturm. 1501 hatte sie eine große Glocke erhalten. Im 17. Jahrhundert wurde die Kirche nach Zerstörung massiv erneuert und steht noch heute. Damit ist die Kirche von Lauta-Dorf die zweitälteste, erhaltene Kirche der Herrschaft und späteren Amtes Senftenberg. Die Peter-Paul-Kirche in Senftenberg wurde in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts gebaut und geweiht. Die Kirche in Klettwitz um 1540. 1944 erhielt die Kirche von Lauta-Dorf durch Beschluss des Gemeindekirchenrates den Namen “Laurentius-Kirche”.

Der nachfolgende Text ist ein Versuch, Licht in das bis heute bestehende Dunkel um die Entstehung der St. Laurentius-Kapelle und der Kirche von Lauta-Dorf zu bringen.

Zeitliche Einordnung

1500 übernahm Herzog Georg vollständig die Regierungsgeschäfte im albertinischen Sachsen. Seit 1488 hatte er in Vertretung seines Vaters bereits verschiedene Aufgaben wahrgenommen, darunter die Bergwerksangelegenheiten. Er beaufsichtigte die Münzstätten und kümmerte sich um die Kirchenangelegenheiten.

Das Bistum Meißen wurde seit 1486 von Bischof Johann VI. von Saalhausen geführt. Johanns Amtszeit als Bischof fiel in ein Jahrhundert, in der sich die vom Papst in Rom geführte christliche Kirche verschiedener Reformbewegungen erwehren musste.

Das Bistum umfasste vom Jahre 1346 bis 1539:
1. fünf Propsteien
Meissen mit den sechs Bezirken(Sedes, Sitze) : Meissen, Döbeln, Freiberg, Oschatz, Lommatzsch, Rosswein
Wurzen mit den drei Sedes : Wurzen, Döben (Dyben), Leisnig
Riesa mit den drei Sitzen zu Riesa, Sayda und Wilandsdorf
Hayn (Grossenhain) mit einem Bezirk
Bautzen mit einer Sedes;

2. zwei Decanate
Meissen mit Herzberg, Mühlberg, Prettin
Bautzen mit zehn Sedes, nämlich: Bautzen, Kamenz, Löbau, Hohnstein mit Sebnitz, Stolpen, Görlitz, Sorau, Lauban, Reichenbach und Seidenberg ;

3. drei Archidiaconate
Nisan
mit den Bezirken Dresden, Dippoldiswalde, Pirna, Radeberg
Chemnitz mit Chemnitz, Stollberg, Waldenburg und Wolkenstein
Zschillen mit einer Sedes ;

4. die Oberlausitz mit der Sedes Bischofswerda

5. die Niederlausitz mit dreizehn Sedes. 1Machatschek, Eduard: Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge. …, Dresden 1884, S. 751.) Diese Sedes waren vor 1500: Senftenberg, Spremberg

Welche Kirchen konkret wo zugeordnet waren, ließ sich bislang nicht klären.

Bis zum Auftreten von Martin Luther im Jahr 1517 waren die Hussiten seit 1415  in der Lausitz der religiöse Hauptgegner. Der Hussiteneinfall in die Mark Brandenburg 1432 markierte den Höhepunkt der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen römischen und reformierten Christen.  Georg von Podiebrad, 1458 bis 1471 König von Böhmen, verfolgte nach dem Ende der Hussitenkriege die verbliebenen radikalen Hussiten, vertrat aber weiterhin eine Loslösung von Rom. Im April 1467 kulminierten die Auseinandersetzungen in einem Krieg zwischen König Georg und einem Bund katholischer Herren. Er erfasste auch die Oberlausitz. Dort fiel im ersten Kriegsjahr der Sechsstädtebund  (Bautzen, Görlitz, Zittau, Kamenz, Lauban und Löbau) vom König ab. Religiöse Auseinandersetzungen zwischen Papstanhängern und Reformierten erfassten die Gebiete der Sechsstädte und führten teilweise zu militärischer Gewalt, wie im Herbst 1467 in Hoyerswerda.

Friedrich von Schönburg war einer der wenigen Anhänger des utraquistischen Böhmenkönigs Georg von Podiebrad. Der König hatte ihm 1454 wieder zu seiner Herrschaft verholfen, nachdem Hoyerswerda 1448 erneut vom sächsischen Kurfürsten eingenommen worden war. Nachdem sich die Oberlausitzer Stände von König Georg losgesagt hatten, sammelten sich auf der Burg Hoyerswerda dessen verbliebene Anhänger. Deshalb begannen die Oberlausitzer unter Führung des Landvogts Jaroslav von Sternberg im Herbst 1467 mit der Belagerung. Im August des Folgejahres musste sich die Burgbesatzung ergeben und die Veste wurde niedergerissen. Bis 1490 blieben Stadt und Herrschaft Hoyerswerda in der Hand der Landvögte, dann wurden sie vom neuen böhmischen König Vladislav II. an die Schönburger zurückgegeben. (Quelle: Wikipedia)

Die Monate zwischen Herbst 1467 und August 1468 hatten auch Auswirkungen auf die zur Herrschaft Hoyerswerda gehörenden Orte, auf das von drei Seiten von der Herrschaft Hoyerswerda eingeschlossene Lauta und auf das albertinische Herzogtum Sachsen insgesamt. In erster Linie ging es für die Hauptakteure dieser Zeit (Herzog, Bischof und Amtsleute) um die Frage: Wie positionieren? Papst oder böhmischer König?

Kurfürst Ernst von Sachsen, auf dessen Gebiet sich Lauta und die über ihm stehende Herrschaft Senftenberg befanden, waren bei der Suche nach einer Antwort keine große Hilfe. Mit dem Vertrag von Eger 1459 hatte er die Beziehungen zwischen Böhmen und Sachsen territorial geregelt. Die Grenzen verliefen auf dem Kamm des Erzgebirges und in der Mitte der Elbe. Streit mit Böhmen versuchte er tunlichst zu vermeiden. Zumal es auch dynastische Verbindungen zwischen ihm und Böhmen gab. Somit beteiligte er sich auch nicht an den vom Papst eingeforderten militärischen Auseinandersetzungen gegen den von diesem verfolgten König. Probleme mit einer eindeutigen Parteinahme hatte auch der damalige Bischof des Bistums Meissen, Dietrich III. von Schönberg (1463/1476). Von der Lehre der Hussiten grenzte er sich stark ab, pflegte mit Böhmen aber enge wirtschaftliche Beziehungen und trat vermittelnd zwischen der Kurie und König Georg von Podiebrad auf.

Als der Papst den Kirchenbann über den König Georg ausgesprochen hatte , wurde am 1. Januar 1467 die Bannbulle von den
Kanzeln der Lausitzer Kirchen verlesen, bei welcher Veranlassung man die Altarkerzen auslöschte, zur Erde warf, das Volk des geleisteten Unterthanen – Eides entband und ihm gebot, jede Gemeinschaft mit dem excommunicirten König abzubrechen. Am 16. Januar befahl der Papst namentlich der Lausitzer Geistlichkeit, die Stadträthe unter Androhung des Bannes ernstlich zu warnen, dem ketzerischen König Georg von Böhmen nicht zu gehorchen und gegen ihn mannhaft zu kämpfen. Ebenso gebot er am 19. Januar den Görlitzern, mit Georg sich in keine Beziehung einzulassen und am 25. darauf dem Legaten, alle zu excommuniciren, welche sich dem König Georg nicht widersetzen würden. Der Legat Rudolf von Lavant forderte auch von dem Görlitzer Clerus, den Rath der Stadt öffentlich von der Kanzel zu ermahnen, bei Strafe des ihm angedrohten Bannes dem böhmischen König Georg allen Gehorsam zu verweigern. Die Lausitzer Ritterschaft hielt es theils mit dem Papste, theils mit dem neugewählten Gegenkönig Mathias Corvinus von Ungarn , Georgs Schwiegersohne. Indessen Dietrich sich von allen äusseren Agitationen gegen Georg fern hielt, indem er auf die verwandtschaftlichen und freundnachbarlichen Verhältnisse seines Landesfürsten zu dem böhmischen Könige hinwies, traten Bautzen , Görlitz und Zittau einem vom Breslauer Bischofe, vielen Städten und Herren ,,gegen die hussitischen Ketzer” geschlossenen Bündnisse bei, während 130 Leipziger Studenten und Magister den Lausitzer Sechsstädten zu Hilfe eilten und einen Heerzug gegen das Schloss Hoyerswerda unternahmen , welches dem Friedrich von Schönburg , einem Parteigänger Podiebrad’s, gehörte und das von ihnen wirklich erstürmt wurde. Der Legat ermahnte nun den Adel und die Geistlichkeit, mit den Städten gleichförmig zu handeln, das Schloss Landskrone zu zerstören und vom König gänzlich abzulassen. (Machatschek, Eduard: Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge. …, Dresden 1884, S. 476)

Mit dem Tod des letzten den Ansichten der Hussiten zugeneigten böhmischen Königs Georg von Podiebrad 1471 wurde der Platz frei, diesen mit einem dem Katholizismus verbundenen Nachfolger zu besetzen. Vladislav II., ab 1471 König von Böhmen und ab 1490 bis 1516 zusätzlich König von Ungarn und Kroatien, war von streng kirchlich gerichteter Frömmigkeit.
Der Tode Podiebrads brachte auch eine Normalisierung der Beziehungen zwischen Sachsen und Böhmen, zwischen der Oberlausitz und Böhmen, zwischen katholischen Oberlausitzern und Anhängern des letzten hussitischen Königs, zwischen den Herrschaften Hoyerswerda und Senftenberg.

Die Wettiner waren zu dieser Zeit damit befasst, die Verhältnisse in der eigenen Familie zu regeln. 1485 hatten die beiden Brüder Ernst und Albrecht in der Leipziger Teilung das Kurfürstentum unter sich aufgeteilt. Ernst blieb Kurfürst. Albrecht wurde Herzog und erhielt neben der Landgrafschaft Thüringen die Mark Meißen.
Die 15 Jahre bis zu seinem Tod wurden benötigt für die Organisation der Verwaltung, der Finanzverhältnisse und der Beziehungen zwischen Kirche (Bischof von Meißen) und Landesherrn, Herzog Albrecht. Der Herzog war wegen kriegerischer Händel sehr oft außer Landes, so dass sich sein ältester Sohn Georg um die Geschäfte im Land kümmern musste.
Sein Handlungsspielraum war begrenzt. Der Tod des Vaters und die vollständige Übernahme der Regierungsgeschäfte im Jahr 1500 eröffnete ihm die Möglichkeit, frei zu entscheiden.

Das Jahr 1500 war für die christliche Kirche Roms zugleich der Beginn eines neuen Zeitabschnittes.
Das Heilige Jahr, auch als Jubeljahr, bezeichnet, wurde erstmals mit einem Ritus eröffnet, der seither üblich ist:

Der Papst öffnet am Heiligen Abend die eigens in den Petersdom gebrochene Heilige Pforte, eine massive Marmorplatte, feierlich mit mehreren Hammerschlägen eines goldenen Hammers und spricht einen Segen. Die Pforte öffnet sich, der Papst schreitet als erster hindurch, die Gläubigen folgen. Zum Abschluss des Heiligen Jahres wird die Heilige Pforte wieder geschlossen. Die heiligen Pforten der drei weiteren Patriarchalbasiliken in Rom, Santa Maria Maggiore, San Giovanni in Laterano und San Paolo fuori le Mura, werden zu Beginn des Heiligen Jahres ebenfalls geöffnet und zum Abschluss des Jahres wieder geschlossen.

Ein Jubeljahr (lateinisch annus iubilaeus) oder Heiliges Jahr (annus sanctus) ist ein besonderes Jubiläumsjahr in der römisch-katholischen Kirche, in dem der Papst den Gläubigen bei Erfüllung bestimmter Bedingungen einen vollständigen Ablass („Jubiläumsablass“) ihrer Sünden gewährt. Bereits 1489 war das 1500er Jubeljahr den Sachsen bereits verkündet worden.

1489 verkündigte der päpstliche Commissar Dr. Günther von Bünau in Sachsen das goldene Jubel- oder Gnadenjahr. Derselbe wurde überall mit feierlicher Procession eingeholt und liess durch seinen Begleiter, Namens Gurballandis, Predigten auf den öffentlichen Märkten der Städte halten. (Machatschek, Eduard: Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge. …, Dresden 1884, S. 556)

Um diese Zeit herum wurde vermutlich die Laurentius-Kapelle gebaut. An der Grenzlinie zwischen dem albertinischen Lauta und der einst den Hussiten zugeneigten Herrschaft Hoyerswerda, auf dem markantesten Punkt dieser Region, dem Koschenberg. Als Zeichen des Triumphes der wahren christlichen Lehre über die ketzerischen Hussiten. Und als Mahnung vor weiteren Versuchen, die Macht Roms und seiner Kirche untergraben zu wollen. Als Schutzpatron bot sich unter diesem Blickwinkel der Heilige Laurentius an. Zugleich bot die Kapelle die Möglichkeit, beginnend mit dem Jubeljahr 1500, den Ablasshandel auszubauen.

Die Notwendigkeit dafür bestand. Der Papst wollte Geld. Kardinal Raimund Peraudi war von Papst Alexander VI. ausgesandt worden, um die Kreuzzugsbulle Quamvis ad amplianda vom 1. Juli 1500 und die damit verbundene Bulle Domini et salvatoris vom 5. Oktober 1500 im Alten Reich zu verkünden. Er sollte dabei Mittel für einen Kreuzzug gegen das Osmanische Reich sammeln. 1500 verkündete er neben der Bulle auch den Jubiläumsablass im Alten Reich und Skandinavien und mehrere Subkommissare waren für ihn tätig.
Für den Ausbau der Kirchenorganisation im albertinischen Sachsen wurde ebenfalls Geld benötigt. So wurde im Mai 1493 in Kamenz der Grundstein für ein Franziskanerkloster gelegt, das 1499 fertiggestellt war.2Ebenda, S. 561. Am 23. Juni 1496 erlaubte Bischof Johann den Herren von Milekau zu Krossen eine Kirche zu bauen.3Ebenda, S. 565.

Am 20. April 1500 verliehen fünfzehn Bischöfe in Rom den andächtigen Besuchern der Kamenzer Pfarrkirche für gewisse Festtage 100 Tage Ablass, welche Gnadenspende am 18. November darauf sieben römische Kardinäle gleichfalls erteilten.4Ebenda, S. 573.

In diesem Jahre 1500 kam der Bischof mit dem Ablassprediger Christian Baumhauer von Nürnberg , welcher juris utriusque doctor und protonotarius apostolicus war, und die von Papst Alexander VI. ausgeschriebene „ Gnade” auch in der Meissner Diözese, und zwar zunächst in Kamenz verkündigen wollte, ohne die gebührende Erlaubniss des Bischofs dazu nachgesucht oder erhalten zu haben, in Irrung.  Wenn Johann jenen Ablassprediger aus der Meissner Diözese verwies, so kann ihm diese Massregel von seinem Stand punkte aus weder zum Tadel dienen, noch als Befangenheit in kirchlichen Satzungen ausgelegt werden, da er den Doctor nicht in Folge Abneigung gegen die Ablasslehre, wie hier und da behauptet wird, fortweisen liess, sondern ihm nur deshalb das Predigen untersagte, weil er bei dem Bischofe dazu weder um Erlaubniss nachgesucht, noch von Johann eine erhalten hat. Doch bestätigte Letzterer den von fünfzehn Bischöfen und sieben römischen Cardinälen der Pfarrkirche zu Kamenz ertheilten Ablass.
Johann schreibt darüber in seinem Verwaltungsberichte vom Jahre 1512 Folgendes :
,,Der deutsche Orden in Liefland hatte von den Päpsten Alexander VI. und Julius II. einen vollkommenen Ablass für die Magdeburger Diözese erbeten , zu dessen Verkündigung Christian Baumhauer als Commissar ernannt wurde. Dieser wollte unter dem Vorgeben, dass unsere Kirche, welche doch das Privilegium der Exemption besass, zur Magdeburger Diözese gehöre, die Verkündigung jenes Ablasses in unserem Bisthum erzwingen. Da wir aber wussten, dass unser Sprengel, ehe noch die Magdeburger Diözese errichtet war, schon bestand, auch frei und unabhängig erklärt worden und nur der römischen Kirche und keinem anderem Patriarchate oder Erzbisthume unterworfen sei, es übrigens nicht erlaubt wäre, zum Schaden des römischen Stuhles, unserer Kirche, des Clerus und Volkes derselben Kirche deren Freiheit zu verletzen, oder freiwillig darauf zu verzichten, mussten wir alle Sorgfalt anwenden, uns dem ungerechten Zumuthen jenes Commissars zu widersetzen, weshalb wir in dieser Sache bei dem römischen Hofe und anderwärts 1200 Gulden ausgaben.”
Papst Julius II. entschied die Klage des Bischofs zu dessen Gunsten , was gewiss nicht erfolgt wäre, wenn Letzterer der Ablasslehre an sich schon widersprochen hätte. 5Ebenda, S. 574.

Am 11. November 1501 verkündete der päpstliche Legat Raimund Peraudi denjenigen einen reichen Ablass,”die zu dem beabsichtigten Canonisationswerk ein frommes Scherflein beitrügen“. 6Ebenda, S. 574 f.

1501 erhielt die Laurentius-Kapelle eine Glocke. Die Größe derselben bietet Fachleuten die Möglichkeit, auf die Größe der Kapelle zu schließen.

Die Laurentius-Kapelle auf dem Koschenberg und die später gebaute Kirche von Lauta wird in der 1884 erschienenen und auf einer umfangreichen Auswertung historischer Dokumente basierenden “Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meißen” nicht erwähnt. Das könnte bedeuten, dass der Bischof nicht direkt in den Bau involviert war und es sich um Projekte des Landesherren handelte.

Der jährlich am Laurentius-Tag (10. August) bei der Kapelle abgehaltene Laurentius-Markt brachte nicht nur den Händlern Einkünfte, sondern auch der für die Kapelle zuständigen kirchlichen Behörde. Wie die Verteilung bzw. Aufteilung der über den Markt, durch den Ablasshandel und Spenden bzw. Vermächtnisse eingenommenen Gelder erfolgte, ließ sich bislang nicht ermitteln. Aber sie könnten auch für den Bau der zweiten Kirche der Herrschaft Senftenberg genutzt worden sein, der in Lauta. 1512 erhielt diese eine Glocke.

Laurentiuskult

Laurentius ist der Schutzpatron vieler Berufsgruppen, die mit offenem Feuer zu tun haben, etwa der Feuerwehrleute, der Bäcker, der Bierbrauer, der Wäscherinnen und Köche. Er gilt aber auch als Schutzpatron der Hirten und Herden, von Kirchen und Städten sowie von Händlern und Reisenden. Als Diakon verwaltete Laurentius das Vermögen seiner Kirche, daher wird er auch oft von Berufsgruppen wie Archivaren und Bibliothekaren angerufen. Bei Hexenschuss, Ischias- und Hautleiden wird der hl. Laurentius ebenfalls angerufen.

In Deutschland entwickelte sich die Verehrung von Laurentius nach dem Sieg Kaiser Ottos I. gegen die Ungarn in der Schlacht auf dem Lechfeld bei Augsburg. Schlacht und Sieg ereigneten sich im Jahr 955, am Laurentiustag, dem 10. August.
Otto I. hatte vor dem Beginn der Schlacht dem hl. Laurentius, als dem Heiligen dieses Tages, die Gründung eines Bistums gelobt. Die Einlösung dieses Versprechens war die Stiftung des Bistums Merseburg. Den Körper des hl. Laurentius, dessen Grab schon früh zu den verehrungswürdigsten Stätten der Christen zählte und über dem sich eine der sieben Hauptkirchen Roms erhebt, konnte Otto für Merseburg aber nicht erlangen.

Laurentius war der Patron des Bistums Merseburg und ab dem 12. Jahrhundert auch des Bistums Havelberg. Der Laurentiuskult beschränkte sich aber nicht nur auf diese Bistümer, sondern war in ganz Mitteldeutschland verbreitet. Im Bistum Merseburg entwickelte sich um den Diözesanpatron Laurentius ein ganzer Kultkreis.

Legenden

Da wir bislang noch über keine aussagekräftigen Dokumente aus der Zeit des Baus der Kapelle verfügen, müssen wir uns auf die mündlich überlieferten und irgendwann niedergeschriebenen Legenden stützen. Interessant ist die Verknüpfung des Koschenberges mit einer Schlacht zwischen Slawen und Deutschen Anfang des 10. Jahrhunderts, in der die deutschen Ritter gesiegt hätten.

Legende 1

Zwischen Koschen, Tätzschwitz und Lauta liegt nahe der Grenze zur Niederlausitz der Koschenberg. Diesen Berg hatten sich in grauen Zeiten seltsame kleine Menschen, die man Lutken nannte, zu ihrem Wohnsitz auserwählt. Sie hatten sich auf seinem Gipfel eine kleine Glocke gegossen, mit der sie zu ihren fröhlichen Festen läuteten. Aber als sich die rundherum wohnenden Sorben, mit denen die Lutken in guter Freundschaft lebten, nach ihrer Zwangschristianisierung (Wendenkreuzzug, Kreuzzugsprediger) zum Christentum bekannten, sich im nahen Lauta eine Kirche erbauten und dort auch mit großen Glocken läuteten, da konnten die Lutken den harten Klang nicht ertragen. Sie versuchten daher, ihre Freunde zu überreden, diesen »verdrießlichen Gottesglauben« wieder fallenzulassen. Als ihnen das nicht gelang, verließen sie die Oberfläche vom Koschenberg und zogen sich in das Innere zurück. Später zeigten sie sich nur noch solchen Menschen, die sie lieb hatten, und erwiesen ihnen manche Wohltat. Da die kleine Glocke der Lutken, die so fröhlich zu den Festen gerufen hatte, aber nun verlassen war, hängten die Lautaer sie in ihre Kirche. In der Kapelle der Lutken auf dem Koschenberg aber errichteten sie ein Kreuz, und sie wurde für lange Zeit ein Wallfahrtsort. Im Dreißgjährigen Krieg kamen dann einmal die Kroaten auf den Berg. Sie zerstörten und verbrannten die Kapelle. Das soll im Jahre 1633 geschehen sein. Heute zeugt nur noch ein Haufen Steine von jenem Bau. (Quelle: Erich Schneider: Sagen aus Heide und Spreewald, Eine Auswahl, VEB Domowina Verlag, Bautzen 1970, Seite 36)

Legende 2

Der Koschenberg ist mit seiner Höhe von 176,4 Metern über dem Meeresspiegel eine weithin sichtbare Erhebung in den Niederungen des Lausitzer Urstromtals. Er trug den klangvollen Namen Olymp des Elstertals. Der Koschenberg wird als Steinbruch genutzt; Grauwacke, Grünstein und Granit werden hier gewonnen. Ab etwa 1400 stand auf dem Koschenberg eine durch die Herren von Köckritz gestiftete Kapelle, die dem heiligen Laurentius geweiht war. Jährlich zum Namenstag des Heiligen, am 10. August, fand der Laurentiusmarkt auf dem Koschenberg statt. Erst in nachreformatorischer Zeit verlegte Kurfürst Moritz den Markt nach Senftenberg. Anschließend verfiel die Kapelle, das Material wurde zum Häuserbau verwendet. Die 1512 gegossene Glocke wurde in der Kirche in Lauta weitergenutzt. Zu Zeiten des sächsischen Kurfürsten Christian I. wurde auf dem Gipfel des Koschenbergs ein Wartturm errichtet. 1628 war er bereits baufällig. 1633, während des Dreißigjährigen Krieges, wurde die Ruine des Turms durch Kroaten endgültig zerstört. (Quelle: Wikipedia: Großkoschen)

Legende 3

Der Legende nach soll im Jahre 923 bei Hosena eine phantastische Schicksalsschlacht zwischen König Heinrich I. und den am Koschenberg ansässigen Wenden unter Radbot stattgefunden haben. Heinrich soll dabei von Markgraf Gero unterstützt worden sein. Im Verlaufe der Schlacht spaltete Gero mit einem Schwerthieb Radbots Helm und Schädel. Als die Wenden ihren Führer fallen sahen, liefen sie davon. Diese Schlacht wird auch als Schlacht an der Blutmühle (oder Plutomühle) bezeichnet. (Quelle: Wikipedia: Hosena)

Legende 4

Die Entwicklung der katholischen Pfarrei in Senftenberg kann etwa bis in das Jahr 1000 zurück verfolgt werden. Die Christianisierung der Lausitz war ein mehrere Jahrhunderte andauernder Kampf. Die Wenden widersetzten sich der Bekehrung, sie erschwerten die Arbeit der Priester und zerstörten Altäre. Sie zogen immer wieder zu ihren Götzenbildern und Heiligtümern. Der Koschenberg war ein solcher Ort der Götzenverehrung.

Die Hauptkirche, die deutsche Kirche, die jetzige evangelische Peter und Paul Kirche, wurde wahrscheinlich im 13. Jahrhundert gebaut. Sie wurden den Apostelfürsten Petrus und Paulus geweiht. Vor der Reformation waren ungefähr 20 Geistliche im Dienst. Neben den täglichen Gebeten und Andachten wurden an besonderen Festtagen Prozessionen abgehalten. Oft zogen diese Prozessionen nach außerhalb, z.B. am 10. August auf den Koschenberg, auf dessen Gipfel eine dem heiligen Laurentius geweihte Kapelle stand. Dieses katholische Leben in Senftenberg war vor der Reformation zum großen Teil der Verdienst der Mönchsklöster der Lausitz, dem Zisterzienserkloster in Dobrilugk (heute Doberlug), dem Jungfrauenkloster in Guben, dem Kloster in Neuzelle. (Quelle: Wikipedia Peter-Paul-Kirche Senftenberg)

Reformation

Am 31. October 1517 schlug Dr. Martin Luther seine 95 Thesen gegen den von dem Dominikaner Tetzel gepredigten Ablass an das Thor der Wittenberger Schlosskirche an, um zur öffentlichen Disputation darüber aufzufordern, wovon die Nachricht bald in die Meissner Diözese gelangte, ohne Anfangs hier und in Wittenberg besonderes Aufsehen zu erregen , da solche Disputations – Ankündigungen in Universitätsstädten damals nichts Seltenes waren. Auch hatte Luther vorher schon bei den Bischöfen zu Brandenburg, Zeitz, Meissen und Merseburg um Abstellung des Ablasspredigens gebeten.
(Machatschek, Eduard: Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge. …, Dresden 1884, S. 608)

Herzog Georg war ein entschiedener Gegner der Reformation. Mit dem offenen Auftreten Luthers endete für ihn ein im Vergleich zu den religiösen Auseinandersetzungen im 15. Jahrhundert ruhiger Zeitabschnitt, der mit der Übernahme der Regierungsgeschäfte durch Georg im Jahr 1500 begonnen hatte. Zwischen 1500 und 1517 muss der Herzog das Gefühl gehabt haben, seinem Glauben wieder die ihm gebührende Bedeutung verschafft und mit baulichen Maßnahmen manifestiert zu haben. Leider gibt es keine Publikation mit Dokumenten seiner Regierungstätigkeit aus dieser Zeit. Inwieweit die zu dieser Zeit bereits existenten Kirchen über Dokumente verfügen, wäre zu untersuchen.

Der Zeitraum 1517 bis 1539 der Herrschaft von Herzog Georg ist mit öffentlich leicht zugänglichen Quellenpublikationen dagegen sehr gut dokumentiert. Die Herrschaft Senftenberg und die Stadt Senftenberg kommen darin aber nur selten vor.

1517 war Heinrich von Kottwitz, Pfarrer in Senftenberg, und Bartel Prassler (Praßler), Amtmann des gleichnamigen Amtes.

Am 10. April 1518 verstarb Bischof Johann VI. von Saalhausen. Sein Nachfolger wurde Johann VII. von Schleinitz.

Der neue Oberhirt nahm den Titel Bischof Johann VII. von Meissen an und war der letzte Landesbischof, welcher bis zu seinem nach neunzehn Jahren erst erfolgten Tode unter dem letzten katholischen Fürsten des damaligen Herzogthums Sachsen lebte, der ihn in seinem Oberhirtenamte auch treulich beschützt hat. (Ebenda, S. 630)

Am 27. Februar 1519 ließ König Ludwig von Böhmen ein Schreiben aus Prag an den Meissner Bischof ergehen, worin er ihm befahl, “dass er keine der lutherischen Lehre zugeneigten Pfarrer in den Lausitzen dulde“. 7Ebenda, S. 633. Am 22. November formulierte Luther in einem Schreiben an Kurfürst Johann seine Vorstellungen von der Organisation der Kirche im Kurfürstentum Sachsen. Ab 1539 galten sie auch für das Herzogtum, das albertinische Sachsen. 8Ebenda, S. 662.

1524 musste Herzog Georg in Senftenberg aktiv werden. Es ging um groben Unfug in der Kirche und auf dem Friedhof der Stadt.
Anfang 1524 ließ der Herzog Bürger Senftenbergs wegen “ungeburlicher Handlung” nach Dresden in das Gefängnis bringen. Ende März kamen sie daraus wieder frei, mussten vorab jedoch Urfehde geloben, Bürgen stellen und beim Bischof in Meißen Buße tun. Am 3. Februar 1524 erhielten Pfarrer und Rat einen Brief des Herzogs, in dem dieser beklagte, dass “Verstöße gegen die Ordnung der heiligen christlichen Kirche” in der Predigt nicht gestraft  und die Täter nicht verhaltet worden wären. Deren Namen waren bekannt, aber erst der Brief des Herzogs bewog Amtmann Bartel Prassler, diese ins Gefängnis zu werfen. Aus demselben wurden sie auf Weisung des Herzogs am 19. Februar 1524 wieder entlassen. Zuvor mussten diese Bürgen nachweisen und wegen “ungeburlicher handlung” wurde gegen sie die Urfehde verhängt sowie die Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz.
Im Juni 1524 wurde festgestellt, dass Bürger Senftenbergs im Besitz von Büchern Martin Luthers waren. Auf Weisung des Herzogs mussten sie in Dresden ihren Rechtsbruch sühnen. Bartel Pra?ler sollte diejenigen ausweisen, die “sub utraque” kommuniziert hatten.

1525 musste Praßler auf Weisung des Herzogs erneut gegen Senftenberger vorgehen, die sich in mancherley nauykayt vormerken lassen” und “gewohnliche ceremonien” verachten.

Bis zum Jahre 1526 blieb die Niederlausitz in politischer Beziehung beim Königreich Böhmen und Ungarn. Am 22. September 1529 erschien Sultan Soliman vor den Mauern Wiens und verwüstete die Umgegend der Stadt. “Aus Anlass der drohenden Türkengefahr führte man in diesem Jahre das Mittagsläuten ein , um zum gemeinsamen Gebete für die gegen den Feind
des christlichen Glaubens commandirten Truppen aufzufordern.” 9Ebenda, S. 669. Zum Beginn des Jahres 1531 beklagte sich die Riesaer Aebtissin bei Herzog Georg, dass die Nonne Catharina von Zabeltitz aus ihrem Kloster geflohen war und sich im Kurfürstentum Sachsen aufhalte. Der Herzog beauftragte am 3. Februar 1531 den Hauptmann Balczer von Birk zu Kottbus mit Nachforschungen. 10Ebenda, S. 673.

Über Aktivitäten von Reformierten auf dem Gebiet des Amtes Senftenberg zwischen 1526 und 1532 geben die Urkunden keine Auskunft.  Am 3. April 1532 ließ der Herzog Heinrich von Kottwitz als Pfarrer Senftenbergs durch des Herzogs früheren Beichtvater, Vitus Hammer, ersetzen. Er wurde als “eifriger Papist” bezeichnet.

Am 13. October 1537 starb Bischof Johann VII. von Schleinitz. auf seinem Bischofssitz Stolpen.

Er war der achtunddreissigte Bischof von Meissen. Das Liber Episcopi Salhusii rühmt ihm Gelehrsamkeit , frommen Sinn, Klugheit und rednerische Eloquenz nach. Er war ein eifriger Anhänger der Kirche , vom Herzen fromm, streng gegen den Clerus , und stand mit seinem Landesherrn immer im guten Vernehmen.  Johann zeigte sich als ein erklärter Gegner der lutherischen Reformation und glaubte sie, wie Herzog Georg, durch strenge Massregeln bewältigen zu können. 11Ebenda, S. 683.

Einem Beschlusse des Reichsregiments zu Nürnberg nachkommend, hielt Johann öfter Kirchen- und Klostervisitationen, forderte zum Gebete gegen die Uebel der Zeit auf und erliess Verordnungen wider die Verbreiter der Schriften Luthers , so dass dieser 1523 in
einem Briefe die Bemerkung machte: „In Meissen, Baiern und der Mark haben die Tyrannen ein Gebot lassen ausgehn , man solle alle Neue Testamente hin und her in die Aemter liefern.” 12Ebenda, S. 688.

Die lutherische Reformation kam daher in der Lausitz nirgends ohne Schwierigkeiten zur Durchführung, denn die Räthe der Sechsstädte waren anfangs der kirchlichen Umgestaltung abgeneigt. Von den letztgenannten Orten wurden die religiösen Veränderungen zunächst in Görlitz durchgeführt und gingen mit den politischen Situationen Hand in Hand. Es herrschte da in den ersten zwanziger Jahren dieses Jahrhunderts eine höchst bemerkenswerthe Aufregung in allen Schichten der Oberlausitzer Bevölkerung. Die Bauernunruhen im Reiche machten sich auch daselbst fühlbar. Die Landleute schmachteten hier nicht weniger, als ihre schwäbischen , fränkischen und thüringischen Genossen unter dem Drucke der Leibeigenschaft, unter der Last unendlicher Hoftage und Verpflichtungen ; sie waren in nicht geringerem Masse, wie jene den Misshandlungen eines rohen und übermüthigen Junkerthums ausgesetzt. Unter solchen Umständen darf man sich nicht wundern , wenn die Bauern der Oberlausitz , bei der Nachricht von den Unruhen im Reiche, laut sagten: “Wollte Gott, dass die aufständischen Bauern auch zu uns kämen und unsere Retter seien!” An mehreren Orten ging die Lausitzer Landbevölkerung zum offenen Tumulte über, wie zu Reichwalde bei Zittau und zu Rennersdorf bei Stolpen. 13Ebenda, S. 690f.

Johann der VII. war der letzte Bischof zu Meissen, dessen Hofhaltung daselbst und in Stolpen ansehnlich genannt werden kann. Er hatte einen Official, dem er 30 Gülden Jahresgehalt zahlte, 3 Capläne, 1 Schösser, 2 Canzleischreiber, 1 Jäger, 1 Speise- und Küchenmeister, 1 Reise- und Hauskoch, 2 Küchenknaben, 1 Silber- und Thürknecht, 3 Stallmeister, 2 Stallknaben, 12 Vögte, 1 Hauptmann, 2 Wagenknechte, 2 Thorhüter, 4 Hofwächter, 1 Heizer und Andere, für welche er 254 Gülden Besoldung beziehentlich Lohn zahlte. Der Official führte im Namen des Bischofs die Gerichtsgeschäfte zu Stolpen, vom Commissar wurden verschiedene Urkunden ,,sub sigillo officialatus curiae nostrae” ausgestellt.
Auch im Meissner Stifte gab es solche beamtete Officiale. Ein bischöflicher Caplan bezog blos 8 Gülden Jahresgehalt , hatte aber freie Amtswohnung und genoss nebenbei besondere Präbenden. 14Ebenda, S. 690f.

Auf Johann VII. folgte am 14. Oktober 1537 Johann VIII. von Maltitz als Bischof. Er regierte das Bistum in einer Periode, wo die Existenz des Bistums auf dem Spiel stand und er die schwere Aufgabe hatte, die von der neuen Bewegung bedrohten Rechte des Hochstiftes gegen feindliche Angriffe zu wahren. 15Ebenda, S. 692

Im Mai 1538 kam Ferdinand I., Kaiser des Heiligen Römischen Reiches und König von Böhmen, mit grossem Gefolge und 300 Pferden zur Huldigung in die Oberlausitz und wurde am 16. darauf sowohl von Bischof Johann VIII. als auch von dem Bautzner Capitel begrüsst. Im Namen des Clerus hielt der Canonicus Dr. Johann Cochlaeus zu Bautzen eine Rede auf Latein. Der Bischof bat den König, “die Behörden und das Volk zu ermahnen, ihrer Kirche treu anzu hangen und nicht geschehen zu lassen, dass die lutherische Lehre in den Lausitzen die Oberhand gewinne“. Ferdinand versprach ihm “Schutz und Wiederherstellung der alten Religion in seinen Ländern, empfahl dies auch dem Bautzner Senate und den Lausitzer Ständen, wovon aber die Mehrzahl erklärte, dass sie Gewissens halber von Luther nicht mehr abweichen könnte“. 16Ebenda, S. 693.

Reformation im albertinischen Sachsen

Herzog Heinrich von Sachsen (1539 bis 1541)

Am 17. April 1539 verstarb Herzog Georg von Sachsen. Die Anhänger Luthers waren über den Tod ihres entschiedensten Gegners unter den sächsischen Landesfürsten erfreut. Georgs Bruder Heinrich, der sich zum Verfechter der Reformation gewandelt und diese in seinem Herrschaftsbereich durchgesetzt hatte, trat seine Nachfolge an. Am 21. April fand die Huldigung des neuen Regenten zu Dresden statt.

Einen Tag später sandte Bischof Johann VIII. an Herzog Heinrich von Sachsenein Schreiben voller Ergebenheit mit der Bitte um seinen Schutz und (liess) die Bemerkung einfliessen,wie er die Absicht habe, in seiner Diözese selbst eine Reformation, beziehentlich Abschaffung eingeschlichener Missbräuche zu veranstalten“. Er hoffte so, den neuen Herrscher von einer Reformation im Sinne Luthers abzuhalten. Was ein Trugschluss war!

Der Herzog ließ das Schreiben des Bischofs unbeantwortet und war bemüht, dessen Macht zu beschneiden, die Kirche im albertinischen Sachsen seinem Willen zu unterwerfen und den Bischof zu demütigen.  Am 2. Juni 1539 wurde der letzte katholische Gottesdienst in der Dresdener Frauenkirche gehalten. (S. 699)

Für Juni 1539 hatte Herzog Georg eine Kirchenvisitation im Land angeordnet. (S. 701) Am 10. Juli erschien dafür eine gedruckte Instruktion.

Wornach den Pfarrern, Predigern und Schulmeistern untersagt wurde, sich nicht zu unterstehen , anders zu lehren , oder die Sacramente anders zu verwalten, als nach Gottes Wort, dann überall im Herzogthum von den Kanzeln verkündigen zu lassen, “dass Ihre Fürstliche Gnaden nicht gemeint seien , in Ihrem Herzogthum widrige Lehre zu dulden,” sondern befohlen haben, wo thunlich, auf dem Lande zwei Pfarreien zusammen zu schlagen, die Collatores eventuell zu bescheiden, dass Einer um den Andern dasPatronatsrecht haben und keine Priester annehmen solle, als die von den Visitatoren oder Superattendenten dazu für tüchtig erkannt worden, die an die Klöster gezogenen Güter und Zehnten wiederum den Kirchen und Priestern zuzueignen, die Anordnungen der Visitatoren durch die nächsten Beamten zur Ausführung zu bringen, Kirchenkleinodien den Stadträthen in Verwahrung zu geben, oder überflüssige zu verkaufen, die geistlichen Lehen nicht höher als mit fünf Procent zu verzinsen , die Pfarr- und Kircheneinkünfte in richtige Verzeichnisse zu fassen, die früher nicht im Dienste des Wortes Gottes gewesenen Prediger vorher examiniren zu lassen, ehe sie ein Amt erhalten, in den dem Bischofe zuständigen Orten das Reformationswerk nur dann vorzunehmen, wenn die Unterthanen darum nachsuchen, die ohne Verwilligung der Eltern geschlossenen Ehegelübde aufzuheben und den Mönchen , die sich des Predigens und Messehaltens noch unterstünden, oder Personen ins Kloster aufnehmen, aufgeben dies zu unterlassen oder das Land zu meiden. (S. 702)

Wo der Bischof nur die geistliche Jurisdiction ausübte, d. h. in unmittelbar herzoglichen Gebieten, gab es für die Sequestratoren keine Schwierigkeit. Ebensowenig an Orten, wo der Bischof zwar Landesherr war, aber die sächsischen Fürsten Lehnsträger waren, sowie in Städten, die wie Meissen teils dem
Bischof, teils dem Herrscherhaus gehörten. In Orte , wo der Bischof in geistlicher und  weltlicher Beziehung regierte und die sächsischen Fürsten nur das Schutzrecht ausübten, wie z. B. in Wurzen, Mügeln, Stolpen und Bischofswerda, verfuhren die Visitatoren vorsichtiger oder liessen diese Orte unberührt. Überall wurde ein Inventar der vorhandenen Kleinodien und Messgewänder aufgestellt. (S. 704)

Marin Luther sah das nicht als ausreichend an. Am 28. Juli beschwor er in einem Brief die Gemahlin des Herogs, Katharina von Sachsen, Visitationen überall im Meissnischen halten zu lassen, da ihr Gemahl schon alt und schwach sei. Das löste eine neue Welle von Kirchenvisitationen aus: am 2. August in Pegau , am 5. erneut in Leipzig, am 14. zu Oschatz, am 16. zu Döbeln, am 18. zu Lommatzsch, am 19. zu Seusselitz und am 20. August zu Hain (Großenhain). (S. 705) Der damalige Probst zu Hain mit Zscheila, Paul Schwofheim, verstarb am 3. October 1539. 17Ab 1523 war Schwofheim Canonicus zu Meissen und ab 1538 Probst zu Hain. (Vgl. ebenda, S. 706.)

Am 12. November 1539 hielt Herzog Heinrich zu Chemnitz einen Landtag. Die ritterschaftlichen Stände baten den Herzog dringend, “Niemandem der Religion wegen Gewalt anzuthun und die geistlichen Stifter zu schonen“. Sie beschwerten sich zugleich darüber, “dass man sie vor Einführung der vorgenommenen Reformen nicht gehört, durch die Visitatoren beeinträchtigt, mit Unterhaltungskosten für Kirchen, Schulen und Geistliche belastet und bei Aufhebung von Kloster- , Stifts- und Kirchengütern nicht mitberathen und hinzugezogen habe. Auch sei es ihrer Ehre entgegen, wider die Bischöfe, ihre Lehnsherren, oder die Canonici, ihre Blutsverwandten, zu reiten.

Weil die Lande durch Herzog Georg mit Hilfe und Rath der Landstände allzeit in Gehorsam und in Gnade des Kaisers und Königs , auch in Wohlfahrt und Frieden unter sich selbst und gegen die Nachbarn gehalten ,” so sei ihre Bitte , Herzog Heinrich wolle “diesfalls den Fussstapfen seines Bruders folgen und das Regiment mit Rath der Stände und nicht Anderer , welche die Bürde nicht mittrügen, dermassen anstellen, dass sie bei voriger Wohlfahrt blieben.”

Heinrich wehrte die, aus seiner Sicht, Unbotmäßigkeit der Stände brüsk ab.

Am 16. November 1539 übernahm der Amtmann Friedrich von Carlowitz im Auftrag des Herzogs die Kleinodien des Augustiner-Eremiten-Klosters zu Alt-Dresden. Die silbernen Geräthe wogen 110 Mark 12 Loth. Bei der Visitation waren mit dem Prior Johann Ferber aus Hain sieben Priester und vier Laienbrüder im Kloster , welche sich verpflichten mussten, ihr Ordenskleid abzulegen und die lutherischen Predigten anzuhören.
Weil man den Prior bei den Sequestratoren darum verklagt hatte, dass er drei Klosterdienstboten ohne den Empfang des heiligen Abendmahles sterben liess, um zu verhindern , dass es ihnen unter beiderlei Gestalt gereicht werde, so rechtfertigte er sich bei dem Verhör, welches Christoph von Schönberg mit ihm abhielt , damit, er hätte dies nicht gethan. “Würde es aber von ihm geschehen sein, so hätte er nicht unrecht gehandelt,
denn Alles , was die katholische Kirche angeordnet, wäre gut. ” Bis zum 21. Dezember 1539 wurde ihm Bedenkzeit gegeben, der sich den Visitatoren fügende Konvent des Klosters durfte für eine festgelegte Zeit noch im Kloster bleiben. Musste dieses aber nach Ablauf räumen und durfte nur die persönliche Habe mitnehmen.

Wie am obigen Beispiel beschrieben, wurden alle Klöster auf dem Herrschaftsgebiet von Herzog Heinrich behandelt. So wurden 1541 die Klöster Dobrilugk und Riesa aufgehoben.
Bereits am 17. Dezember 1539 hatte Ferdinand, böhmischer König und Kaiser des Heiligen Römischen Reichs, Rechenschaft über den Verbleib der wärend der Visitationen beschlagnahmten Klosterkleinodien gefordert. Zugleich sprach er sich  gegen die Einführung des deutschen Gottesdienstes in der Lausitz aus. 18Ebenda, S. 706 f.

1540 ließ Herzog Heinrich in Sachsen die neue deutsche Kirchenagenda einführen. 19Ebenda, S. 708 1541 wurde die lutherische Reformation u. a. in Hoyerswerda eingeführt.20Vgl. ebenda,  S. 715

Am 18. August 1541 starb Heinrich von Sachsen.

Herzog Moritz von Sachsen (1541 bis 1555)

Bereits am 5. August 1541 hatte der Herzog die Regentschaft seinem Sohn Moritz übergeben. Dieser setzte die von seinem Vater begonnene Reformierung des Landes in dessen Sinne fort. Er schränkte die Macht von Bischof Johann VIII. von Maltitz weiter ein. Am 23. Januar 1544 hielt Herzog Moritz in Dresden einen Vortrag vor dem Stände-Ausschuss.  Als seine Aufgabe hob er hervor, die Visitations-Ordnung seines Vaters weiter durchzuführen. Am 15. April 1544 erliess er eine strenge Instruction, worin es heisst , dass seine Räthe es keinesfalls zulassen sollen, wenn etwa die Bischöfe von Meissen und Merseburg, irgend ein Domherr oder sonst Jemand sich unterstehen würden, seines Vaters christlicher Kirchenordnung entgegen zu wirken.  (S. 738)

Die vorstehenden Anweisungen wurden auch nicht zurückgenommen als König Ferdinand am 27. Februar 1545 dem Bischof befahl, darüber zu wachen, dass in der Oberlausitz der lutherischen Lehre anhängige Pfarrer weder geduldet, noch viel weniger angestellt werden. Sollte ihm dies nicht gelingen, so habe er dies unverzüglich dem Herrscher mitzuteilen. 21Vgl. ebenda, S. 740.

Am 20. Dezember 1745 bewilligte der Bischof den Abbruch der Jacobi-Kapelle in Kamenz. 22Ebenda, S. 742. Das ist ein Hinweis darauf, wie lange katholische Kapellen in unserer Region geduldet wurden. Das ließe sich auch auf die Laurentius-Kapelle auf dem Koschenberg übertragen..

Am 30. November 1549 starb Bischof Johann VIII. von Maltitz. In dem Wissen um das nahende Ende des von ihm geführten Bistums Meißen. Er hatte die Ausbreitung der Reformation nicht beeinflussen können.

Im Gegentheile verbreitete sich Luthers Lehre auch rasch im Meissnischen, und dies umsomehr , weil selbst Cleriker und Mönche ihrer Kirche zahlreich abtrünnig wurden und baldige Anstellung in den neuerrichteten Pastorationen erhielten, treu gebliebene katholische Geistliche aber ihre priesterlichen Funktionen nicht mehr ausüben durften, zudem auch weder König Ferdinand und Kaiser Karl, noch der heilige Bund zu Nürnberg wirksame Hilfe leisteten. Umsonst blieben alle Kirchenvisitationen und wiederholten Vorstellungen bei Ferdinand und Karl, die ihm durch halbe Massregeln begegneten und mit dem Bischofe nur ,,ein gnädiges Mitleiden” hatten, umsonst alle Protestationen beim Herzog und Kurfürsten, seine Opfer und Versprechungen, selbst eine Reformation anzubahnen, die Herausgabe seines ,,christlichen Lehrbuches” und eines deutschen und wendischen Katechismusses, die Errichtung einer lateinischen Schule in Meissen, die Zusage besserer Dotation der Lehrergehalte, die Ablehnung der Theilnahme an den reformatorischen Kirchenvisitationen, das Anschliessen an den Nürnberger Bund, die Lehnsverweigerung, seine Besuche der Land- und Reichstage und sonstige Zusammenkünfte, umsonst selbst die Verlautbarung der Reichsunmittelbarkeit des Meissner Stifts , die nachgesuchte Wiedereinführung in die Reichsversammlungen und die deswegen bewirkte Aufrichtung eines Notariats-Instruments. 23Ebenda, S. 748.

Als Bischof des Bistums Meissen folgte am 15. Januar 1550 Nicolaus II. von Carlowitz. Bewirken konnte er in seiner Amtszeit kam etwas, sondern nur noch verwalten. Dem Landesherrn und den Reformatoren konnte er nichts mehr entgegensetzen. Die Reformation war zuweit vorangeschritten und in der Lausitz unumkehrbar. Daran änderte auch nichts sein Versuch, die Ausbreitung der Reformation nach Böhmen zu verhindern.

Er betheiligte sich auch im Jahre 1555 bei Schliessung des Augsburger Religionsfriedens zum letzten Male durch Sendung eines Abgeordneten und suchte die Grenzdörfer von Böhmen vor der Ausbreitung  der lutherischen Lehre zu bewahren, weswegen viele Prediger, die daselbst hingekommen waren, von den böhmischen Grenzen sich wegwandten. Diese Sorgfalt schien dem Bischof um so nothwendiger, als der protestantische Landvogt Christoph, Burggraf von Dohna auf Königsbrück, das Vordringen der Lehre Luthers nach Böhmen nicht zu hindern suchte und seine früheren katholischen Vorgänger Zdislaw Berka von Duba und Leipa, sowie Karl von Münsterberg , ein Enkel des böhmischen Königs Georg von Podiebrad, nichts zur Erhaltung des katholischen Glaubens thaten, vielmehr an der religiösen Bewegung Antheil zu haben schienen. (S. 761 f.)

Nicolaus II. von Carlowitz starb am 17. April 1555. Johann IX. von Haugwitz war der letzte Bischof des alten Bistums Meissen. Er amtierte bis 1581 und trat dann zur protestantischen Konfession über. Johann, der erst einmal über die entsprechenden kirchlichen Voraussetzungen verfügen musste, um zum Bischof gewählt werden zu können, hatte sich vorab verschiedenster Unterstützer versichert, darunter den Kurfürsten von Sachsen. Woran er sich nach seiner Wahl aber nicht mehr gebunden fühlen wollte.

Am 19. October (1555) erinnerte der Kurfürst den Bischof an dessen am 25. April 1555 hinsichtlich der Religionsfrage eingegangenen Vertrag, wornach Johann für den Fall seiner Erwählung sich zur Einführung und Verbreitung der Lehre Luthers im Bisthum Meissen verpflichtet und seine Zustimmung zum Austausche des Amtes Stolpen gegen das kurfürstliche Amt Mühlberg in Aussicht gestellt hatte. Die Antwort lautete ausweichend, indem sich der Bischof auf seinen Amtseid berief, der ihn im Gewissen verbinde, das Besitzthum
des Bisthums intact zu erhalten. 24Vgl. ebenda, S.773.

Am 18. Januar 1559 schloss Bischof Johann IX. mit dem Kurfürsten zu Dresden einen … Vertrag , dem zu Folge die angeordnete Kirchenvisitation und die Verkündigung der Reformation Luthers im ganzen Stiftsgebiete zugelassen, endlich Alles bleiben sollte, wie es die Visitatoren angeordnet haben. 25Vgl. ebenda, S. 783.

Das war die endgültige Kapitulation des Bischofs vor dem Landesherrn und der Reformation. Es zahlte sich für ihn und die Johann verbliebenen letzten Getreuuen materiell aus.
Am 15. October 1581 sicherte der Kurfürst dem Bischof bei dessen endgültigem Verzicht auf das Bistum in fünfzehn Artikeln zum ferneren Unterhalt das Amt, Schloss und Städtchen Mügeln, sowie das Kloster Sornzig mit den Kirch- und anderen Lehen, dann dem niedern Waidwerk steuerfrei, den 3. Theil der Tranksteuer, so lange letztere besteht, und von dem Umgelde den 13. Pfennig bis Luciae 1583 , die Zinsen von 14,000 Gülden bei der kurfürstlichen Kammer und von 3000 Ducaten bei der Stadt Görlitz für die Lebenszeit zu, überlässt demselben noch alle Baarschaft und ausgeliehenen Capitalien, vom Silbergeschirr 76 Mark und einen Theil des Hausraths , bewilligt ihm endlich 150 Gülden Jagdgeld und das bisher gewährte Wildpret, 100 Klafter Brennholz aus der Mutzschener Heide, 15 Centner Karpfen aus den Stiftsteichen und 10 Lachse, wenn solche in Wurzen gefangen werden, steuerfreie Biergebräude alldort mit 30 Klaftern Brauholz u. s. w. Uebrigens genehmigt er in 13 Artikeln , dass der letztwilligen Verfügung des Bischofs gemäss nach dessen Ableben seinen Dienern Christoph von Haugwitz , Amtmann zu Belgern, Hans Spiegel, Amtmann zu Wurzen, und dem Kanzler Johann Reusch je 2000 Gülden, dem Marschall Heinrich von Eckersberge und Johann von Haugwitz je 1000 Gülden, dem Secretarius Johann Reusch, dem Jüngern, 500 Gülden gezahlt werden, Wolf Rex und Nicolaus Komerstadt je 100 Gülden, der Koch Ambrosius Galle und der Bote Bartholomäus Möller je 30 Gülden sofort bei ihrer Entlassung erhalten, dem Kammermeister Philipp Runtzler aber 40, dem Thürknecht 30 und dem Stiftsyndicus 30 Gülden sammt 2 Hofkleidern jährlich für ihre Lebenszeit gewährt , die Zinsen von 1000 Gülden aber bei dem Rathe und von 400 Gülden bei dem Amte zu Wurzen zum Besten der Kirchen und Schulen nach des Bischofs Tode verwendet werden u. s. w.. 26Ebenda, S. 817.

Reformation in der Herrschaft Senftenberg

Die Herrschaft Senftenberg, die Stadt Senftenberg, sowie die auf dem Gebiet der Herrschaft befindlichen Kirchen und die Kapelle auf dem Koschenberg werden in keinem Dokument genannt, das Eduard Machatschek, für seine 1884 in Dresden herausgegebene “Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihein Verbindung mit dem nfolge…” ausgewertet hatte. Hoyerswerda kommt nur einmal vor. Dafür Kamenz an herausragender Position. Woran das liegt, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Es könnte auf fehlende Dokumente zurückzuführen sein.
Rückschlüsse auf die damaligen Vorgänge in der Herrschaft Senftenberg könnte die vorstehend erfolgte Beschreibung der Ereignisse im Bistum Meißen im 15. und 16. Jahrhundert ermöglichen.

Nicht zu unterschätzen ist der in dem Buch vorgenommene Versuch, die Struktur des Bistums Meißen zu beschreiben. Wobei es so scheint, als ob der Schwerpunkt auf dem Hochstift bzw. dem Domstift liegt. Kirchen und Klöster treten vor allem dann ins Rampenlicht, wenn es zu ihnen bischöfliche Entscheidungen gab.

Welchen Stellenwert die Niederlausitz im Herrschaftsgefüge zwischen Bischof, Landesherrn und Ständen besaß, geht aus einer Erklärung vom 13. Dezember 1581 von Kaiser Rudolph II. in Verbindung mit dem Rücktritt des letzten Bischofs hervor.

Wir Rudolph II. etc. entbieten allen und jeden unsern Unterthanen geist- und weltlichen, was hohen oder niedrigen Würde, Standes, Amtes, oder Wesens, die in beiden unsern Marggrafthümern Ober- und Nieder – Lausitz wohnen, oder sasshaft seyn, unsre kaiserl. Gnade und alles Guts. Lieben getreuen, wir machen uns gnädigst keine Zweifel, euch sey gehormsamst bewusst: nach massen noch weiland unser geliebter Herr und Anherr Kaiser Ferdinandus sowohl, als her nach Kaiser Maximilianus II. unser geliebtester Herr und Vatter , beider höchst löblichster seligster Gedächtniss , und dann auch letzlichen, nicht weniger wir verruckten 77. Jahrs den würdigen unsern lieben getreuen Johann Leisentrit, Dechant zu Budissin aus sondern bewegenden und genugsamen Ursachen in beiden unsern Marggrafthümern Ober- und Niederlausitz zu einen Administrator in allen und jedlichen geistlichen Sachen genommen, ihn darinn bestättiget, und diessfalls ihm nothwendigen Befehl, welcher massen Er in fürfallenden Sachen vorgehen solle, gethan. Sowohl bei eben unsern Landesvögten und Hauptleuten dasselbst auferleget haben, ihm hierinnen gebührlichen Schutz zu halten, auch gar nicht zu verstatten, dass demselben zuwider von Jemanden, wer der auch sey, das wenigste fürgenommen , oder attentirt, sondern demselben gebührlichen, auch zeitlichen vorkommen, und entgegen gangen, auch also alles dasjenige, so dergleichen fürfallen möchte, abgeschafft werde. Demnach aber doch wir gehorsamb berichtet worden, wie dem selben zu engegen seythero allerley fürgelauffen seyn soll, wir aber in Gnaden entschlossen seyn, solches keineswegs nachzusehen, sondern vielmehr angeregten Leisentrit bei der Ihm demandirten und auferlegten Administration gnädigst zu schützen, und handzuhaben, auch beyzubehalten. Derowegen so haben wir Ihm Leisentrit an jetzo abermahlen und entlichen auferlegt, dass er in derselben Ihm
demandirten geistlichen Administration mit sondern emsigen Fleisse verfahren, über den geistlichen Stiftern, Klöstern und Pfarren, auch der katholischen Religion treulich halten, dieselbe nach aller seiner Möglichkeit befördern helfen , angeregten Stiftern auch nothwendigen Beistand leisten, und dawider einige Secten einreissen, Veränderungen fürnehmen, noch auch den geistlichen Stiftern, als unsern Kammerguth, das wenigste entziehen , oder ihnen was widerwärtiges und nachtheiliges zu fügen, lassen; sondern vielmehr zu Verhüthung desselben alle gute sorgfältige Aufachtung geben, und dasselbe entweder für sich selbst, auch mit und neben unsern Landesvögten und Hauptleuten zeitlich vorkommen. Wo aber je ihrer Anordnungen nicht gehorsamet werden wollte, dass sie solches alsdann uns zu gebührlichen Einsehn berichten sollen. Welchem nach unser endlicher und ernstlicher Befehl ist: dass alle und jede unsere Unterthanen , sonders aber die geistlichen bei den Stiftern sowohl, als die Pfarrer in beiden unsern Marggrafthümern O. und N. Lausitz in fürfallenden Sachen allein angeregten Leisentrit für ihren ordentlichen von uns debutirten Administrator erkennen, auch zu Ihme Zuflucht haben, und sich hiervon durchaus nicht abwenden lassen, auch ihme sonsten, in seiner Administration einigen Eintrag thun, sondern vielmehr Ihme allen schuldigen Gehorsam leisten , und sich diessfalls der Gebühr erzeigen , als lieb einen jeden sey unsre schwere Strafe und Ungnade zu vermeiden. Das meinen wir ernstlich mit Urkund, dieses Briefes.
Besiegelt mit unsern aufgedruckten Insiegel. Gegeben auf unsern königl. Schloss Prag den 13. December 1581 .
(L. S.) Rudolph II. mppria.”27Ebenda, S. 820 f.

1555 gab es im Bistum Meißen folgende Struktur.
Vier Archidiaconatsbezirke
Nisan , Chemnitz , Zschillen und in der Niederlausitz;
unterteilt in Archipresbyterate (Sedes). denen die Pfarreien untergeordnet waren

Fünf Propsteien
Meissen, Wurzen, Riesa , Budissin und Grossenhain

Zwei Decanate
Meissen und Bautzen

über 1000 Kirchen auf fast 400 Quadratmeilen

Die sächsische Oberlausitz begriff an sich 7 erzpriesterliche Stifte.
Bischofswerda , Görlitz , Kamenz , Lauban, Löbau , Reichenbach und Seidenberg.

 Am Bischofssitz Meissen selbst bestanden noch ein Franziscaner-  und ein Cisterzienserinnenkloster zum heiligen Kreuz. Bei der Stadt Meissen ein Stift der regulirten Augustiner Chorherren zu St. Afra und im Dome 56 Altäre.
Dresden hatte 14 Kirchen und Capellen mit 47 Altären. 28Vgl. ebenda, S. 827 f.

Kirchenordnung Senftenberg (1555)

Ob Lauta 1555 noch katholisch war oder schon reformiert, lässt sich aufgrund der fehlenden Informationen nicht genau sagen. Am 31. Juli 1555 jedenfalls hatte Senftenberg Besuch von den Visitatoren des Herzogs. Das Ergebnis war eine von diesen erstellte Kirchenordnung für Senftenberg und die angrenzenden Pfarrgemeinden, darunter auch Lauta. Es schien nicht die erste Visitation gewesen zu sein. Zumindest geht dies aus dem Text hervor: “in der alten visitation“. Die Bedeutung der Visitation vom Sommer 1555 liegt vor allen Dingen in der Regelung des Kirchenvermögens und der Einkünfte von Pfarrer, Lehrer und Küster. Daher sind die Anordnungen der Visitatoren sehr oft finanziellen Charakters. 29Vgl. Sehling, Emil: Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete, Leipzig 1902, S. 105.

Als auch die visitatores an kirchen ordenungen unrichtigkeit befunden, ist es von ihnen also vorordent.
Alle sontage, hohe festa und feiertage sol den morgen fru hora 5 wie gewonlich metten mit dem invitatorio, psalmodia, lection des evangelii, teutsch respons. et benedicamus beschlossen werden.
Auch sollen auf dieselben tage zwo predigten, eine vor mittage bei der communion (so communicanten vorhanden), und eine nach mittage zur vesper, welchs die auslegunge und ubung des catechismi sein sol, gehalten werden.

In der wochen soll auf die mitwoch und freitag auch gepredigt werden.
Der pfarherr soll sontags und uf die feiertage die frue predigt zur communion thun, desgleichen in der wochen eine, die andere predigt in der wochen sampt dem catechismo und wendischen predigt uf den sontag sollen die diaconi nach anstellung und ordenunge des pfarhern thuen.

Es sol auch in der wochen auf die werkeltage alle tage den morgen umb 7 hora eine metten mit psalmodi, teutscher lection aus dem alten testament sampt dem benedictus collecten und  benedicamus, nachmittage aber umb 2 hora eine vesper mit ihrer psalmodi, lection aus dem neuen testament, respons. oder himno., magnificat, collect und benedicamus gehalten werden.
Doch das auf die mitwoch und freitag, wen man predigt, deutsche lieder vor das gemeine vollig mit gesungen werden.

Das salve zu singen sol ganz apgeschafft sein.
Abents und morgens sol mit der mittel glocken, wie allenthalben breuchlich, pro pace geschlagen werden.

Weil auch Senftenberg und die nechst umbliegende pfarherrn der superattendenz Hain dahin sie gehorig, weit entlegen, auch der superattendens der wendischen sprache nicht erfahren, als sol ein pfarherr doselbst des superattendenten zum Hain coadjutor sein, und uf dieselbigen nechste wendischen pfarhern, als nemlich Finsterwalde, Bockwitz, Muckenberg, Bethen, Necksdorf, Lauta, und Kletitz etc. ufsehen haben, damit sie es in ihren kirchen mit predigen, gesengen und sacramentreichungen in der wendischen sprache, gotteswort gemessig, christlich, recht, rein ordentlich und der kirchen zu Senftenberg gleichformig halten.

Und nachdem solch ampt der inspection uber die umbliegende windische pfarren dem pfarhern zu Senftenberg uferleget und vertrauet wird, und die lehen uber diese pfarren unserm gnedigsten herren den churfursten zu Sachsen etc. zustehen, so sol der rath und kirchspil zu Senftenberg, wen sie einen pfarren ufnelimen wollen, denselbigen allezeit vom amptman oder hoferethen an stat uns. gestr. herrn bestetigen lassen, auch ohne vorwissen des consistorii und superattendenten keinen entsetzen, sondern, wen ihnen got tuchtige und gelerte pfarhern und prediger gibt, dieselbigen mit geburlicher reverenz also halten, das sie geruglich bei ihnen bleiben mugen.

Als auch die visitatores zwischen der stadt Senftenberg und den wendischen eingepfarten der wendischen communion halber irrungen und gebrechen befunden, als das die wendischen auch gerne in ihrer sprache, ihnen des herren nachtmal, umb mehrer verstands und andacht willen gehalten haben, und aber die zu Senftenberg ihre vorige communion in teutscher sprache nicht apgehen lassen wolten, haben die vorordente visitatores sie dohin also vorglichen und diese volgende ordenunge gemacht, nemlich das die von Senftenberg sollen alles halten wie vorhin, ohne das sie uber den andern sontag, und uf den nechsten feiertag der hohen-festen nach der predigt, (ausgenomen die hohen festa und johrmarkte) den wenden sollen in wendischer sprache des herren nachtmahl in der pfarkirchen zu halten vergonnen, also das das vater unser, verba consecrationis und was man unter der reichung des sacraments pflegt zu singen, sampt der complenda und segen Aaronis sol wendisch gesungen werden.

Den Wenden sol auch in einem besundern hause (welchs sie neben der neuen schulen mit hulfe derer von Senftenberg erbauen sollen) zugelassen werden, das sie alle sontage vor und nach ihrer wendischen predigt die psalmen und gotseligen lieder singen und das ihnen die epistel und evangelion in wendischer sprache vorgelesen werde. Also das sie in ihrem gottshause ihre eigen gesenge und predigt haben, bis uf die communion, welche ihnen nach ihrer predigt in der pfarkirchen, wie oben vormeldet, in ihrer sprach uber den andern sontag gehalten werden sol.

Es soll auch der pfarherr zu Senftenberg mit seinem diacon verordenen, das dieselben, sonderlich in sommer zeiten, uf gewisse tage und stunden, welche sie zuvor uf der canzel dem volk verkundigen sollen, oft uf die windische dorfer gehen, und die jugent, welche an sontagen nicht in die kirchen kommen konnen, einfeltig die stucke des catechismi lehren, doch das dobei nicht ein gemein zechen gehalten werde, sondern der diacon und das volig noch ende der kirchenlehre jeder seines weges zu hause gehen.

Die copulation der neuen eheleute sol nicht spet uf den abent, oder wen die hochzeit geste trunken sein, sondern zu geburlicher zeit, nuchtern und ehrlich gehalten werden.

Es ist auch bei der taufe die unordenunge befunden, das die diacon noch der taufe mit zur zeche und collation gehen, und die leute also beschweren, das sol ganz abgeschafft sein, und sollen sich an ihre geordenten besoldungen und billichen accidentiis begnugen lassen.

Das lehen corporis Christi hat noch seinen possessorem am leben; wen das verlediget wird, sol es mit allem einkommen und nutzungen lauts der alten visitation dem rath und gemeinen kasten heimfallen.

Letzlich weil die visitatores befunden, das ein erbar rath 16 fl. 1 pf. zubussen mus, darzu auch keinen Organisten noch custodem zu besolden haben, desgleichen nichts vorhanden, davon die pfar, schul, und diacon heuser mochten gebauet und erhalten etc., auch fur die eingepfarten wendische dorfer wie von nothen ein lehnpferd gehalten werden, und aber noch zwei, lehen ubrig, welcher eins S. Crucis genant, so ufm schlos gewest, herr Fabian Haustein seliger, von uns. gstr. hn. erblich erlanget und ausgebeten, und das ander S. Andree genant, welchs in der pfarkirchen gewest, ins ampt gezogen, und das haus davon vorkauft worden, welche lehen doch beide in der alten visitation zur kirchen oder gemeinem kasten geschlagen, wie doselbst ihr einkommen und zugehorungen auch zu befinden, als haben die visitatores dem rath befohlen, das sie umb solche beide lehen bei uns. gstr. hn. supplicirend anhalten solden, uf das sie wider zu notdurftigem underhaltung der kirchendinst kommen mogen, oder da her Fabians erben solch lehen Crucis genzlich bleiben solde, das sein churfln. durchlauchtigkeit etwas anders, soviel einkommens und nutzes zu dieser kirchen gnedigst verordenen wolde. Solchs zu erlangen, haben verordenten visitatores in ansehunge der notdurft ihren vleiss und vorbitte auch erbeten.

Solche erkundung aller einkommen und gelegenheit der pfarren, schulen, und anderer lehen, auch behandelunge und recess aller stucken wie oberzelt etc., ist durch die vorordente visitatores an stadt und wegen uns. gstr. hn. des churf. zu Sachsen etc. in beisein des gestrengen und erenvesten Hansen von Dehne diezeit amptman, neben einem erbarn rath der stadt Senftenberg und ausschuss des ganzen kirchspils beredt, gewilliget, beschlossen und vorordent. Und des zu mehrer vorsicherung, haben die vorordente visitatores solchen reces mit ihren gewonlichen und angebornen sigillen bekreftiget, dem rath und ampt ein apschrift zugestalt, und gleichs lauts in die matrikel, so in uns. gstr. hn. canzlei sol uberantwort werden vorleibet.

Actum Senftenberg, den 31. tag julii anno 1555 30Vgl. Sehling, Emil: Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete, Leipzig 1902, S. 671ff.

Als Pfarrer wird für das damalige Lauta Matthes Nicodemus angegeben. Die Eintragung lautet “c. 1532/1572“. Man ist sich also nicht sicher, ob er wirklich schon ab 1532 in Lauta tätig war. Wenn doch, dann aber vermutlich noch nicht als reformierter Pfarrer. Bevor er als Pfarrer tätig wurde, soll Nicodemus Tischler gewesen sein.
Hat die Erwähnung seines vorherigen Berufes eine Bedeutung? War er am Bau der Kirche in Lauta beteiligt?

Die Wirkungszeit von Donat Gallovius (auch: Donat Galle), des ihm nachfolgenden Pfarrers in Lauta, wird mit “c. 1572/1616” angegeben.31Vgl. Evangelisches Pfarrerbuch für die Mark Brandenburg seit der Reformation. Erster Band, Hrsg. vom Brandenburgischen Provinzialsynodalverband, Berlin 1941, S. 279. Er soll 1598 durch einen großen Brand “seine ganze Habe” verloren haben. (Büttner, S. 47)

Das Amt des Superintendenten entstand 1527 in Kursachsen, als Kurfürst Johann der Beständige anordnete, Pfarrer der vornehmsten Städte zu „superintendenten und aufseher“ einzusetzen. Neben der Aufsicht über die Pfarrer und Gemeinden war ihnen auch die Fortbildung der Pfarrer aufgetragen. Damit übernahmen sie Teile der Aufgaben des Bischofsamtes, aber ohne die eigentliche Kirchenleitung, die vom Landesherren durch Konsistorien wahrgenommen wurde.
Nach demTod seines Bruders, Herzog Georg der Bärtige, setzte Herzog Heinrich von Sachsen die Struktur der neuen reformierten Kirche auch auch im albertinischen Sachsen um. Dem noch bestehenden katholischen Bistum Meißen wurden Superintendenturen entgegengesetzt.

1548 wurde die Superintendentur Hain (Großenhain) errichtet. Ihr wurden die Kirchen der Herrschaft Senftenberg zugeordnet.

 

Laurentiusmarkt

Der Lorenzmarkt in Lorenzkirch, einem Ortsteil von Zeithain, geht auf einen ursprünglichen Laurentiusmarkt zurück. Lorenzkirch verfügt auch über eine Laurentiuskirche.

Die malerisch am Elbübergang gelegene Saalkirche geht auf romanische Reste zurück. Sie wurde erstmals im Jahr 1238 erwähnt und wurde vermutlich zu Beginn des 13. Jahrhunderts erbaut. Der Westturm wurde nach einem Brand im Jahr 1686 ausgebaut; im 17. Jahrhundert wurde der Chorbogen höher gelegt. Im 18. Jahrhundert wurde der Saal auf den alten Grundmauern erneuert. Im Jahr 1859 wurde das Innere neu gestaltet, Restaurierungen fanden in den Jahren 1973 und 1992 statt. (Quelle: Wikipedia)

 

Zur Geschichte desselben wird von den Autoren der dazu erstellten Internetseite geschrieben:

Leider sind aus den Anfängen des Lorenzmarktes keine schriftlichen Aufzeichnungen vorhanden. Nachdem die östliche Elbseite von Siedlern heimgesucht wurde, errichtete man eine Kapelle zu Ehren des Heiligen Laurentius und stellte ein Bild des Schutzheiligen der Händler und Reisenden auf. Da im 11. und 12. Jahrhundert alle Laurentiuskirchen das Marktrecht erhielten ist davon auszugehen, das auch ab diesem Zeitpunkt in Lorenzkirchen der Handel seinen Anfang nahm. Die erste Erwähnung eines Marktes an der Laurentiuskirche fand sich in einer Schenkungsurkunde aus dem Jahr 1065. Daher blicken wir heute auf über 800 Jahre Lorenzmarkt zurück. 1550 wurde die erste, heute noch bekannte Marktordnung erlassen, wobei aber schon seit 1495 Lorenzkirch jährlich 10 Mark Silber an den Meißner Dom als Zins zahlen musste.

  • 1
    Machatschek, Eduard: Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge. …, Dresden 1884, S. 751.)
  • 2
    Ebenda, S. 561.
  • 3
    Ebenda, S. 565.
  • 4
    Ebenda, S. 573.
  • 5
    Ebenda, S. 574.
  • 6
    Ebenda, S. 574 f.
  • 7
    Ebenda, S. 633.
  • 8
    Ebenda, S. 662.
  • 9
    Ebenda, S. 669.
  • 10
    Ebenda, S. 673.
  • 11
    Ebenda, S. 683.
  • 12
    Ebenda, S. 688.
  • 13
    Ebenda, S. 690f.
  • 14
    Ebenda, S. 690f.
  • 15
    Ebenda, S. 692
  • 16
    Ebenda, S. 693.
  • 17
    Ab 1523 war Schwofheim Canonicus zu Meissen und ab 1538 Probst zu Hain. (Vgl. ebenda, S. 706.)
  • 18
    Ebenda, S. 706 f.
  • 19
    Ebenda, S. 708
  • 20
    Vgl. ebenda,  S. 715
  • 21
    Vgl. ebenda, S. 740.
  • 22
    Ebenda, S. 742.
  • 23
    Ebenda, S. 748.
  • 24
    Vgl. ebenda, S.773.
  • 25
    Vgl. ebenda, S. 783.
  • 26
    Ebenda, S. 817.
  • 27
    Ebenda, S. 820 f.
  • 28
    Vgl. ebenda, S. 827 f.
  • 29
    Vgl. Sehling, Emil: Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete, Leipzig 1902, S. 105.
  • 30
    Vgl. Sehling, Emil: Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete, Leipzig 1902, S. 671ff.
  • 31
    Vgl. Evangelisches Pfarrerbuch für die Mark Brandenburg seit der Reformation. Erster Band, Hrsg. vom Brandenburgischen Provinzialsynodalverband, Berlin 1941, S. 279.

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